StartRecht & BusinessIllegales Glücksspiel: GdP und Automatenwirtschaft fordern härteres Vorgehen

Illegales Glücksspiel: GdP und Automatenwirtschaft fordern härteres Vorgehen

• Illegales Glücksspiel soll in Deutschland konsequenter bekämpft werden.
• Bis zu 100.000 illegale Spielautomaten könnten im Einsatz sein.
• GdP und Automatenwirtschaft fordern mehr Befugnisse und Kontrollen.


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Verband Die Deutsche Automatenwirtschaft verlangen ein entschlosseneres Vorgehen gegen illegale Spielautomaten und andere Formen des unerlaubten Glücksspiels. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sich beide Organisationen unter anderem für eine bessere Zusammenarbeit der Behörden, den verstärkten Einsatz moderner Technik und Änderungen bei der Regulierung aus. Ziel ist es, den Glücksspiel-Schwarzmarkt wirksamer zurückzudrängen.

Nach Angaben der Verbände gibt es in Deutschland derzeit schätzungsweise 160.000 legale Glücksspielautomaten. Das sind rund 100.000 Geräte weniger als vor zehn Jahren. Gleichzeitig wird die Zahl der illegal aufgestellten Automaten je nach Schätzung auf mindestens 60.000 bis mehr als 100.000 beziffert. Häufig sollen solche Geräte in Kneipen, Hinterzimmern von Vereinen oder anderen Einrichtungen stehen.

Die beiden Organisationen sehen deshalb nicht nur einzelne Verstöße, sondern einen strukturellen Vollzugsbedarf. Ihre Forderungen reichen von einer engeren Vernetzung der zuständigen Stellen bis zu zusätzlichen Möglichkeiten bei der Vermögensabschöpfung und der Überwachung organisierter Strukturen.

Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärt:

„Polizei, Ordnungsbehörden und auch die privaten legalen Anbieter müssen gemeinsam gegen das illegale Glücksspiel vorgehen.“ Das illegale Geschäft müsse insbesondere an Orten wie Hinterzimmern, Kellern und Teestuben stärker unter rechtsstaatlichen Druck gesetzt werden.

Beweislast bei auffälligem Vermögen und Überwachung

Eine der weitreichenderen Forderungen betrifft die Einziehung von Vermögen. GdP und Automatenwirtschaft schlagen vor, eine sogenannte Beweislastumkehr gesetzlich zu verankern, wenn die Herkunft eines Vermögens unklar ist. Konkret geht es um Fälle, in denen ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstands und den rechtmäßigen Einkünften einer Person besteht. In solchen Situationen soll eine Vermögenseinziehung leichter möglich werden.

Georg Stecker vom Verband Die Deutsche Automatenwirtschaft warnt:

„Der zunehmend professionelle Schwarzmarkt lässt sich nur gemeinsam wirksam bekämpfen: durch konsequenten Vollzug, bessere Behördenkooperation und eine wirksame, nachfragegerechte Regulierung des legalen Marktes.“

Darüber hinaus wollen die Verbände die banden- und gewerbsmäßige Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels in den Katalog der Straftaten aufnehmen, bei denen eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden darf. Damit könnte die Polizei unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen auch verschlüsselte Kommunikation auf Computern oder Smartphones erfassen.

Die Forderung zielt insbesondere auf organisierte Strukturen. Bei verschlüsselten Messenger-Diensten oder Internet-Telefonaten kann die klassische Überwachung an Grenzen stoßen. Eine Quellen-TKÜ würde den Ermittlungsbehörden unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche technische Möglichkeiten geben, bevor beziehungsweise während solche Kommunikation verschlüsselt übertragen wird.

Zwischen Kontrollen und Prävention

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Verwendung eingezogener Gelder. Ein Teil der abgeschöpften oder eingezogenen Taterträge aus illegalem Glücksspiel soll nach den Vorstellungen von GdP und Automatenwirtschaft in die Polizeihaushalte der Bundesländer fließen. Damit könnten zusätzliche Mittel für die Bekämpfung des Schwarzmarktes bereitgestellt werden.

Ein Problem sehen die Verbände auch darin, dass einzelne erfolgreiche Kontrollen den Schwarzmarkt nicht dauerhaft beseitigen. Werden illegale Spielautomaten an einem Standort entfernt, können entsprechende Angebote nach Einschätzung von Branchenbeobachtern an anderer Stelle wieder auftauchen. Dadurch entsteht ein wiederkehrender Vollzugsaufwand für Polizei und Ordnungsbehörden.

Bei illegal betriebenen Automaten greifen die für regulierte Glücksspielangebote geltenden Vorgaben nicht in gleicher Weise. Lena Gumnior, Bundestagsabgeordnete der Grünen, weist darauf hin, dass dadurch unter anderem Schutzmechanismen gegen besonders hohe Geldverluste innerhalb weniger Stunden fehlen können. Gleichzeitig betont sie, dass reine Strafverfolgung die Glücksspielsucht nicht beseitige. Aus ihrer Sicht gehören deshalb auch Aufklärung und Prävention zu einer umfassenden Strategie gegen illegales Glücksspiel.

Auch aus dem Bundestag kommen Forderungen nach einer konsequenteren Bekämpfung illegaler Märkte. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler spricht sich zugleich dafür aus, legale Glücksspielangebote zu begrenzen. Als Beispiel nennt er größere Mindestabstände zwischen Spielhallen und Wettbüros.

Lena Gumnior betont dagegen zusätzlich die Bedeutung der Vermögensabschöpfung. Bei organisierter Kriminalität müsse den Tätern nach ihrer Einschätzung insbesondere das Geld entzogen werden. Gleichzeitig warnt sie davor, ausschließlich auf sogenannte „Law-and-Order-Maßnahmen“ zu setzen.

Die Forderungen von GdP und Automatenwirtschaft verbinden damit mehrere Ebenen: stärkere Ermittlungsbefugnisse, eine bessere Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsbehörden, technische Unterstützung sowie eine erleichterte Abschöpfung mutmaßlicher Erträge. Gleichzeitig bleibt die Frage des Spielerschutzes bestehen, insbesondere weil illegale Angebote außerhalb der regulierten Strukturen betrieben werden.

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