• Glücksspiel-Geldstrafen kommen künftig direkt der Staatskasse zugute.
• Entscheidung der Glücksspielaufsicht sorgt für kritische Reaktionen.
• Wohltätigkeitsorganisationen hätten Mittel lieber für Prävention genutzt.
Die britische Glücksspielaufsicht UK Gambling Commission hat entschieden, dass künftige Geldstrafen und Vergleichszahlungen von Glücksspielunternehmen nicht mehr an gemeinnützige Organisationen oder spezielle Projekte fließen, sondern in das zentrale Staatskonto der britischen Regierung bei der Bank of England. Die Entscheidung folgt auf eine öffentliche Konsultation, die zwischen Februar und April 2026 durchgeführt wurde.
Insgesamt gingen 28 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen zeigten ein geteiltes Bild: Rund die Hälfte der Teilnehmer sprach sich gegen den Vorschlag aus und wollte die Gelder weiterhin zweckgebunden für Maßnahmen gegen Glücksspielsucht verwenden. Etwa ein Drittel – überwiegend Glücksspielunternehmen sowie ein Branchenverband – unterstützte dagegen ausdrücklich die Überweisung in den Consolidated Fund. Das verbleibende Achtel der Teilnehmer äußerte sich neutral.
Die UKGC begründet ihre Entscheidung damit, dass derzeit keine zentrale Stelle existiere, die Strafzahlungen koordiniert entgegennehmen und gezielt für Präventions- oder Behandlungsprogramme einsetzen könne. Deshalb sei die Überweisung an den Staat derzeit die praktikabelste Lösung.
Die Entscheidung betrifft ausschließlich Geldstrafen und Vergleichszahlungen aus aufsichtsrechtlichen Verfahren. Davon zu unterscheiden ist die gesetzlich vorgeschriebene Glücksspielabgabe („Statutory Levy“), die Betreiber bereits verpflichtend entrichten. Diese Mittel fließen weiterhin in Programme zur Forschung, Prävention und Behandlung von Glücksspielschäden. Die Behörde betont, dass beide Finanzierungsinstrumente künftig strikt voneinander getrennt bleiben sollen.
Gemeinnützige Organisationen kritisieren die Entscheidung
Vor allem Wohltätigkeitsorganisationen und Vertreter der Suchthilfe hatten sich gegen den neuen Kurs ausgesprochen. Sie argumentieren, dass Strafzahlungen aus Verstößen gegen Glücksspielvorschriften weiterhin direkt in Projekte zur Bekämpfung von Glücksspielsucht fließen sollten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Mittel künftig für völlig andere staatliche Aufgaben verwendet werden.
Nach Ansicht der Kritiker könnte dadurch auch die abschreckende Wirkung von Sanktionen geschwächt werden. Wenn die Gelder nicht mehr sichtbar dem Spielerschutz zugutekämen, gehe ein wichtiger Zusammenhang zwischen Verstößen und der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen verloren. Die UKGC hält dagegen, dass ihre bestehenden Sanktionsmöglichkeiten auch künftig eine ausreichende Abschreckungswirkung entfalten würden.
Ein Behördenvertreter erklärt:
„Wir erkennen an, dass unsere Entscheidung, künftige Vergleichszahlungen an den Consolidated Fund zu überweisen, bei einigen Beteiligten unpopulär sein wird. Mangels praktikabler Alternativen halten wir dies jedoch für die einzige umsetzbare Lösung.“
Im laufenden Jahr verhängte die Glücksspielaufsicht bereits mehrere größere Sanktionen. So musste Stakelogic BV wegen Verstößen gegen technische Vorschriften 122.835 Pfund zahlen. Gegen Betfred Online wurde im Juni eine Geldstrafe von 900.000 Pfund wegen regulatorischer Mängel verhängt. Im Juli folgte schließlich die bislang höchste Sanktion des Jahres gegen Evolution Malta Holding.
Die UK Gambling Commission einigte sich erst vergangene Woche mit Evolution Malta Holding Limited auf eine Vergleichszahlung von 4,75 Millionen Pfund. Hintergrund war eine Untersuchung, nachdem Originalspiele des Unternehmens zwischen Dezember 2023 und November 2024 auf sechs nicht lizenzierten Glücksspiel-Webseiten erschienen waren, die britischen Verbrauchern zugänglich waren. Zusätzlich muss Evolution innerhalb von 12 Monaten eine unabhängige Prüfung seiner Kontroll- und Geldwäschepräventionssysteme durchführen lassen.
Aus Sicht der Glücksspielunternehmen bietet die neue Regelung vor allem Planungssicherheit. Die Betreiber argumentierten während der Konsultation, dass Strafzahlungen naturgemäß unregelmäßig anfielen und deshalb ungeeignet seien, um dauerhaft Programme gegen Glücksspielschäden zu finanzieren. Stattdessen solle die verpflichtende Glücksspielabgabe diese Aufgabe übernehmen.
John Pierce, Director of Enforcement der UKGC, betont:
„Dieser Fall zeigt, wie wichtig aktuelle Risikobewertungen und wirksame Kontrollen sind. Unternehmen müssen jederzeit wissen, wem sie ihre Produkte bereitstellen und wie diese tatsächlich genutzt werden.“
Mit der Neuregelung trennt Großbritannien künftig konsequent zwischen der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und den Einnahmen aus aufsichtsrechtlichen Sanktionen. Während die Glücksspielabgabe weiterhin gezielt Forschung, Prävention und Behandlung unterstützen soll, fließen Geldstrafen künftig vollständig in den allgemeinen Staatshaushalt. Ob diese Entscheidung langfristig Bestand haben wird oder erneut politischen Diskussionsstoff liefert, dürfte sich in den kommenden Jahren zeigen.

