StartLotterienGefälschte Spielersperre? Witwe kämpft um 35.000-Euro-Lottogewinn

Gefälschte Spielersperre? Witwe kämpft um 35.000-Euro-Lottogewinn

• Lottogewinn von 35.000 Euro wird einer spanischen Witwe nicht ausgezahlt.
• Ihr verstorbener Mann soll ihre Unterschrift für eine Spielersperre gefälscht haben.
• Die Familie kämpft nun vor Gericht um die Aufhebung des Eintrags.


Für eine spanische Rentnerin ist ein Lottogewinn von 35.000 Euro zu einem außergewöhnlichen Rechtsstreit geworden. Die betagte Carmen aus Los Alcázares in der Region Murcia gewann im August 2025 beim Cupón Diario der spanischen Lotterie ONCE. Als sie ihren Gewinn abholen wollte, erfuhr sie jedoch, dass eine Auszahlung gesetzlich ausgeschlossen sei. Der Grund: Ihr Name stand im nationalen Register für Glücksspiel-Sperren.

Die Überraschung war umso größer, weil Carmen nach Darstellung ihrer Familie nie selbst eine Sperre beantragt hatte. Nach Einsicht in die Unterlagen stellte sich heraus, dass der Eintrag bereits im Januar 2012, also rund 13 Jahre vor dem Gewinn, vorgenommen worden war. Die Familie beschuldigt Carmens inzwischen verstorbenen Ehemann, ihre Unterschrift gefälscht und den Antrag ohne ihr Wissen eingereicht zu haben.

Das spanische RGIAJ ist das zentrale Register für Personen, die vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Ein Eintrag wirkt sich unter anderem auf den Zugang zu bestimmten Spielangeboten aus. Carmens Fall offenbart dabei eine ungewöhnliche Konstellation: Obwohl sie aufgrund des Eintrags ihren Gewinn nicht entgegennehmen darf, konnte sie das betreffende ONCE-Los zuvor problemlos kaufen. Die Identitätsprüfung erfolgte damit erst bei der Auszahlung des Gewinns.

Die Sperre wurde im Registro General de Interdicciones de Acceso al Juego (RGIAJ) hinterlegt. Ihr Mann soll den Antrag per Burofax an die spanische Glücksspielbehörde geschickt und dabei angegeben haben, seine Frau könne wegen einer vorübergehenden Beeinträchtigung nicht persönlich erscheinen. In den Unterlagen wurde ihm deshalb vermeintlich die Befugnis eingeräumt, die Registrierung in ihrem Namen vorzunehmen.

Familie entdeckt zahlreiche Unstimmigkeiten

Carmens Tochter, die in den Berichten unter dem Pseudonym María auftritt, erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren verstorbenen Vater. Er habe nicht gewollt, dass seine Frau mit Freundinnen im örtlichen Seniorenzentrum Bingo spielte. Zu einem Zeitpunkt soll es deshalb zu einem heftigen Streit zwischen dem Ehepaar gekommen sein.

María erklärt gegenüber spanischen Medien:

„Mein Vater war ein schrecklicher Ehemann. Er hatte eine sexistische Einstellung und mochte es nicht, wenn meine Mutter mit ihren Freundinnen im Gemeindezentrum Bingo spielte, weil er dann allein zu Hause war.“

Nach Einsicht in den damaligen Antrag sieht die Familie mehrere Hinweise auf eine Fälschung. So soll die Unterschrift kaum Ähnlichkeit mit Carmens tatsächlicher Signatur auf ihrem Personalausweis haben. Zudem seien ihr Geburtsort falsch angegeben und sogar Fehler bei der Schreibweise ihres Nachnamens gemacht worden. Ihr Anwalt kritisiert außerdem, dass 2012 kein reguläres Antragsformular verwendet und die normalerweise bei einer Vertretung durch Dritte erforderliche Dokumentation nicht eingereicht worden sei.

Die Familie verfolgt inzwischen drei rechtliche Wege. Sie geht verwaltungsgerichtlich gegen die Verweigerung der Auszahlung und den Registereintrag von 2012 vor. Daneben wurde Strafanzeige wegen mutmaßlichen Betrugs und Veruntreuung gestellt. Schließlich soll die spanische Glücksspielbehörde den Eintrag rückwirkend für nichtig erklären. Gelingt dies, wäre Carmen rechtlich so zu behandeln, als hätte die Spielersperre niemals bestanden.

ONCE darf die 35.000 Euro bislang nicht zahlen

ONCE zeigt nach eigenen Angaben Verständnis für die Situation, sieht derzeit aber keinen rechtlichen Spielraum. Solange der Eintrag gültig ist, dürfe die Organisation die 35.000 Euro nicht auszahlen. Sollte ein Gericht die Registrierung rückwirkend aufheben, könne Carmen ihren Gewinn dagegen erhalten.

Ein Sprecher der Lotterieorganisation betont:

„Wir leben davon, Gewinne auszuzahlen. 2025 hat ONCE rund 1,94 Milliarden US-Dollar an Gewinnen ausgeschüttet. Wir würden auch diesen Gewinn sehr gerne auszahlen, aber das Gesetz hindert uns daran.“

Besonders kurios ist, dass die Sperre den Kauf des Gewinnloses nicht verhinderte. Bei einem Lospreis von 2 Euro findet an Verkaufsstellen keine entsprechende Identitätskontrolle statt. Erst wenn ein Gewinn ausgezahlt werden soll, wird überprüft, ob die betreffende Person im Register geführt wird.

Carmen beantragte nach Bekanntwerden des Falls ihre Entfernung aus dem Register. Für ONCE ist allerdings entscheidend, dass sie zum Zeitpunkt ihres Auszahlungsversuchs im August 2025 noch eingetragen war. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die mutmaßlich gefälschte Registrierung aus dem Jahr 2012 rückwirkend aufgehoben wird und die Rentnerin ihren 35.000-Euro-Gewinn nach mehr als einem Jahr doch noch erhält.

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