StartRecht & BusinessGlücksspielwerbung: Diese Regeln der GGL kennen viele Anbieter nicht

Glücksspielwerbung: Diese Regeln der GGL kennen viele Anbieter nicht

• Glücksspielwerbung ist in Deutschland erlaubt, aber streng geregelt.
• Die GGL erläutert die wichtigsten Grenzen für Anbieter und Werbende.
• Für Online-Casinos und Poker gelten besonders strenge Vorgaben.


Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat zum bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September 2026 ein umfangreiches FAQ zur Glücksspielwerbung veröffentlicht. Damit reagiert die Behörde auf häufige Fragen dazu, wann Werbung für Online-Glücksspiel zulässig ist und welche Regeln Anbieter, Medien, Influencer und andere Werbepartner beachten müssen.

Am 30. September 2026 findet der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Suchtmittel Glücksspiel – Massive Werbung, wenig Schutz!“. Im Mittelpunkt stehen damit die zunehmende Sichtbarkeit von Glücksspielangeboten und die Frage, wie wirksam bestehende Schutzmaßnahmen sind. Beratungsstellen, Fachverbände und weitere Organisationen nutzen den Aktionstag, um über Glücksspielsucht, Risiken und Hilfsangebote zu informieren.

Grundsätzlich ist Werbung und Sponsoring für erlaubte Glücksspielangebote in Deutschland zulässig. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), dessen Ziel unter anderem der Spieler- und Jugendschutz, die Bekämpfung von Glücksspielsucht und die Kanalisierung vom unerlaubten in den regulierten Markt ist. Nach Darstellung der GGL gehört Werbung deshalb in einem bestimmten Rahmen zur Regulierung.

Ronald Benter, Vorstand der GGL, erklärt:

„Glücksspielwerbung ist für viele Menschen im Alltag sichtbar. Umso wichtiger ist es, verständlich zu erklären, welche Regeln dahinterstehen und welche Schutzvorgaben für legale Glücksspielangebote gelten.“

Die Vorgaben sind allerdings umfangreich. Werbung darf sich weder an Minderjährige noch an besonders gefährdete Personen richten. Risiken und Suchtgefahren dürfen nicht verharmlost werden, Glücksspiel darf nicht als Möglichkeit zur Lösung finanzieller Probleme dargestellt werden und Werbung darf keinen Zeitdruck zur Teilnahme erzeugen. Auch eine übermäßige Spielaufforderung ist unzulässig. Für Bonusangebote gelten zusätzliche Anforderungen, unter anderem müssen Begünstigte, Anlass, Dauer und Höhe der Vergünstigung klar erkennbar sein.

Unterschiedliche Grenzen für Online-Casinos, Slots und Sportwetten

Besonders weitreichend sind die Einschränkungen für Glücksspielarten, die der Gesetzgeber als vergleichsweise gefährlicher einstuft. Für Virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele und Online-Poker gilt beispielsweise ein Werbeverbot im Rundfunk und Internet zwischen 6 Uhr und 21 Uhr. Für diese Angebote gelten damit strengere Regeln als für andere Formen des legalen Glücksspiels.

Auch Sportwetten dürfen beworben werden, allerdings bestehen besondere Einschränkungen. Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Sportereignisses darf auf dem übertragenden Kanal nicht für Wetten auf genau dieses Ereignis geworben werden. Werbung mit aktiven Sportlern und Funktionären ist ebenfalls verboten. In Sportstätten darf Glücksspielwerbung nur als Dachmarkenwerbung, etwa auf Trikots oder Banden, erfolgen. Klassische Werbung, Internet-, Radio- und Fernsehwerbung sowie Sponsoring sind grundsätzlich möglich, sofern die übrigen Vorgaben eingehalten werden.

Die GGL begründet die grundsätzliche Zulässigkeit von Glücksspielwerbung mit dem Ziel der sogenannten Kanalisierung. Menschen, die ohnehin spielen möchten, sollen nach dem Konzept des Glücksspielstaatsvertrags zu erlaubten und staatlich überwachten Angeboten gelenkt werden. Werbung soll dabei nicht den Spielanreiz beliebig steigern, sondern innerhalb eines gesetzlich begrenzten Rahmens stattfinden.

Eine Besonderheit betrifft soziale Netzwerke. Werbung für erlaubtes Glücksspiel ist beispielsweise auf TikTok und Instagram nicht grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen keine Minderjährigen gezielt angesprochen werden, die Werbung darf nicht suchtfördernd sein und Glücksspiel darf nicht als alltägliches Gut dargestellt werden. Gleichzeitig beobachtet die GGL nach eigenen Angaben auf TikTok und Instagram vermehrt Werbung für illegale Angebote.

Auch Glücksspiel-Streams können unter die Werberegeln fallen. Ob ein Stream oder anderer digitaler Inhalt als Werbung einzustufen ist, hängt laut GGL von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil vom 12. Februar 2025 klargestellt, dass für die Beurteilung unter anderem entscheidend ist, ob objektiv ein Ziel der Absatzförderung erkennbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte am 11. Juli 2024 in einem konkreten Fall die Einordnung von Streamingaktivitäten als Werbung für unerlaubtes Glücksspiel.

Illegale Werbung hat Konsequenzen

Für Verbraucher stellt die GGL zugleich eine einfache Orientierung bereit, die dem Spielerschutz dienen soll: Ob ein Anbieter über eine deutsche Erlaubnis verfügt, lässt sich über die amtliche Whitelist der Behörde überprüfen. Steht das beworbene Angebot dort nicht, handelt es sich nach Angaben der GGL um unerlaubtes Glücksspiel, und damit auch um illegale Werbung.

Auch Werbung eines legalen Anbieters kann gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen, etwa durch unzulässige Bonuswerbung, eine auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Gestaltung oder eine übermäßige Spielaufforderung. Die GGL kann solche Werbung untersagen und Verstöße als Ordnungswidrigkeit ahnden. In besonders schweren Fällen können Maßnahmen sogar den Fortbestand der glücksspielrechtlichen Erlaubnis betreffen.

Die Behörde fordert außerdem Verbraucher auf, verdächtige Werbung zu melden. Dafür sollten möglichst ein Screenshot sowie Angaben zu URL beziehungsweise Domain, Anbieter, Datum, Uhrzeit und Werbemedium übermittelt werden. Die GGL betont zugleich, dass ihr neues FAQ lediglich eine erste Orientierung bietet und nicht rechtsverbindlich ist. Verbindlich sind die gesetzlichen Vorgaben und die jeweiligen Erlaubnisse.

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